Auch gemeinsame Übungen zur Katastrophenhilfe dienen der Befähigung zur Interoperabilität. Was die Waffensysteme und die von der Armee verwendeten Geräte betrifft, ist die Schweiz verfassungsrechtlich und neutralitätsrechtlich frei, sich Waffen und Geräte aus dem Ausland zu beschaffen und dadurch Interoperabilität zu fördern.[245] Aus neutralitätspolitischen Gründen wird sie gegebenenfalls darauf achten, nicht in die Abhängigkeit eines anderen Staates zu geraten, doch können die Wahlmöglichkeiten zwischen Lieferanten verschiedener Staaten unter Umständen sehr gering oder inexistent sein. Für die militärische Ausbildung gilt dieselbe Freiheit des neutralen Staates.