29 die dem dauernd neutralen Staat nur militärische Hilfe zusichern, falls er angegriffen wird, sind neutralitätsrechtlich zulässig, können freilich neutralitätspolitisch heikel sein. Ein neutraler Staat darf sodann, wenn er von einem kriegführenden Staat angegriffen wird, Bündnisse mit anderen Kriegsparteien schliessen, weil die Neutralität in diesem Fall wegfällt .[244] In der Schweiz galt von jeher die These, dass unser Land, wenn es angegriffen wird, frei ist, mit einem der Kriegführenden militärisch zusammenzuarbeiten.