Frage 11: Ist es mit der Verfassung vereinbar, die Armee oder Teile davon zur Interoperabilität zu befähigen? Interoperabilität bedeutet, die Armee oder Teile davon zum Zusammenwirken in multinationalen Verbänden zu befähigen. Durch Verwendung der gleichen Sprache, gleicher Terminologie, gleicher Signaturen, gleicher Führungsabläufe, gleicher Waffensysteme, gleicher Geräte, gleicher Kommunikation, gleicher Einsatzdoktrinen usw. soll das Zusammenwirken vorbereitet oder erleichtert werden.