Den eingehendsten Beitrag zur Frage der Qualifikation der Bundeskompetenz und zur Abgrenzung zwischen Bundesund kantonalen Kompetenzen im Bereich des Zivilschutzes leisten drei in der VPB veröffentlichte Gutachten des Bundesamtes für Justiz. Sie bringen die notwendigen Differenzierungen an. Zwei davon betreffen die Frage, ob die Kantone eine Dienstpflicht für Frauen für Tätigkeiten, die in den Rahmen der Aufgaben des Zivilschutzes fallen (insbesondere im Sanitätswesen) einführen dürften oder ob sie durch Art. 22bis BV davon ausgeschlossen seien.[237] Das