Peter Saladin zählte 1986 die Zivilschutzkompetenz nicht mehr zu den ausschliesslichen Bundeskompetenzen. Er führte dazu aus: «Im Bereich des Zivilschutzes ist nicht einzusehen, warum die Kantone etwa zum Schutz ihrer Kulturgüter nicht Zusätzliches anordnen können sollen - abgesehen von der immer problematischeren Abgrenzung zwischen eigentlich 9ziviler :, 9zivilschützerischer : und militärischer Landesverteidigung und Katastrophenbekämpfung.»[236] Den eingehendsten Beitrag zur Frage der Qualifikation der Bundeskompetenz und zur Abgrenzung zwischen Bundesund kantonalen Kompetenzen im Bereich des Zivilschutzes leisten drei in der VPB veröffentlichte Gutachten des Bundesamtes für Justiz.