Der Bericht führt aus (Ziff. 5.3., S. 24): «Die Kommission empfiehlt, den Kantonen die Kompetenz für die Organisation des Zivilschutzes nach ihren eigenen Bedürfnissen zu erteilen, in enger Zusammenarbeit mit den technischen Diensten und den Wehrdiensten. Der Bund soll sich auf die Rahmengesetzgebung sowie