Die Verwendung des Begriffs «Zivilschutz» in der Verfassung schliesst somit nicht aus, in der künftigen Bundesgesetzgebung den besser passenden Ausdruck «Bevölkerungsschutz» zu verwenden. Entscheidend ist nicht das Wort, sondern nur, dass der Bund sich an die in der BV umschriebene Kompetenz hält.[231] * Im Anschluss an Frage 10 ist die weitere Frage gestellt worden, ob es mit der Verfassung vereinbar wäre, den Zivilschutz zu kantonalisieren, wie dies der Bericht der Kommission Brunner vorschlägt. Der Bericht führt aus (Ziff.