Das Wort «zivil» hatte eine doppelte Rechtfertigung. Einerseits wurde es verwendet, weil die dafür gebildeten Organisationen einen rein zivilen Charakter haben, damit sie im Krieg gegen Angriffe geschützt sind, andererseits aber auch, weil ihr Zweck der Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Objekte ist. Im ersten völkerrechtlichen Abkommen, das eine Bestimmung über den Zivilschutz enthält, der vorerwähnten 4. Genfer Konvention über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten, Art. 63 Abs. 2, wird das Wort «Zivilschutz» nicht verwendet, sondern es wird von «besonderen Organisationen nichtmilitärischen Charakters» gesprochen.