Frage 10: Muss der Begriff «Zivilschutz» in der Verfassung geändert werden, wenn der Zivilschutz zu einem umfassenden Bevölkerungsschutz unter Einbezug anderer ziviler Partner (z. B. Feuerwehr, Sanitätspolizei) weiterentwickelt würde? Oder genügt die beabsichtigte Änderung auf Gesetzesstufe, unter Beibehaltung des alten Begriffs in der Verfassung? Der Ausdruck «Zivilschutz» hat sich nach dem Zweiten Weltkrieg im Inund Ausland allmählich eingelebt. Das Wort «zivil» hatte eine doppelte Rechtfertigung.