worden.[230] Die Kompetenz zur Regelung der Ersatzabgabe ergibt sich nicht aus Abs. 3, der das Obligatorium der Männer betrifft, sondern aus Abs. 1, der dem Bund eine umfassende Gesetzgebungskompetenz im Zivilschutz überträgt. 25 Eine Ersatzabgabe für nicht persönlich geleistete Dienste im Zivilschutz kann somit ohne Verfassungsrevision eingeführt werden. Auch eine Wahlmöglichkeit zwischen persönlichem Dienst und Ersatzabgabe kann eingeführt werden. IV. Zivilschutz und umfassender Bevölkerungsschutz