23 Die Frage stellt sich nur in Bezug auf den Zivilschutz, da dieser der einzige zivile Bereich ist, in dem der Bund Dienstpflichten festlegen darf. Bei der Beantwortung der Frage sind verschiedene Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Zunächst kann davon ausgegangen werden, dass in allen Sachgebieten, in denen der Bund eine umfassende Gesetzgebungskompetenz hat, die ihm erlaubt, den Einzelnen Pflichten aufzuerlegen, er auch vorsehen darf, dass Personen, die von der Erfüllung dieser Pflichten befreit werden, eine Ersatzabgabe zu leisten haben.