Frage 9: Könnte im zivilen Bereich (z. B. Zivilschutz) auf Gesetzesstufe eine Ersatzabgabe (ähnlich dem Wehrpflichtersatz in der Armee) für nicht persönlich geleistete Dienste eingeführt werden, allenfalls mit freier Wahlmöglichkeit zwischen persönlichem Dienst und Ersatzabgabe? Oder müssten dazu erst verfassungsrechtliche Grundlagen geschaffen werden?