Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus dem zu Frage 7 Ausgeführten. Eine Wahlfreiheit zwischen Militärdienst und anderen Dienstleistungen ist ausgeschlossen. Die Verfassung bestimmt unmissverständlich, dass jeder Schweizer militärdienstpflichtig ist und die Militärdienstpflicht die Priorität hat. Wahlfreiheit könnte nur durch Verfassungsrevision herbeigeführt werden. 4. Ersatzabgabe für nicht persönlich geleistete Dienste im Zivilschutz