Frage 8: Wäre ein Modell mit der Verfassung vereinbar, das nach der Aushebung eine Wahlfreiheit zwischen Militärdienst und Dienstleistungen in anderen Bereichen ausserhalb der Armee und der Militärdienstpflicht (z. B. Zivilschutz, Wehrdienste, andere Arbeitseinsätze im öffentlichen Interesse, wie Zivildienstleistende) vorsehen würde, unter der Bedingung, dass die Bestände der Armee sichergestellt sind? Wäre dasselbe Modell verfassungskonform, wenn auf die Bedingung der Bestandessicherung der Armee verzichtet würde (d. h. wenn allfällige Unterbestände vom militärischen und zivilen Bereich verhältnismässig getragen werden müssten)?