Eine gemeinsame Ausbildung in diesen Bereichen könnte jedoch die eigentliche militärische Ausbildung nicht ersetzen. Umgekehrt darf die Ausbildung der Angehörigen des Zivilschutzes nicht auf primär militärische Aufgaben ausgedehnt werden, weil dadurch die Gefahr einer Militarisierung des Zivilschutzes hervorgerufen würde. 3. Wahlfreiheit zwischen Militärdienst und Dienstleistungen ausserhalb der Armee