Zur Frage, ob anstelle einer allgemeinen militärischen Ausbildung eine allgemeine Grundausbildung zulässig wäre, die die Bedürfnisse eines künftigen Einsatzes in zivilen Bereichen mitumfasst, ist zu bemerken, dass es rechtlich möglich wäre, für Armee und Zivilschutz gemeinsame Kurse durchzuführen. Der Bund besitzt in beiden Bereichen die Kompetenz, Dienstpflichten und die Ausbildung festzulegen. Die Aufgaben von Armee und Zivilschutz überschneiden sich überdies in beschränktem Umfang. Eine gemeinsame Ausbildung in diesen Bereichen könnte jedoch die eigentliche militärische Ausbildung nicht ersetzen.