Ein aus der Armee Entlassener und dem Zivilschutz Zugeteilter würde seinen Dienst jedoch nicht «im Rahmen der Militärdienstpflicht» leisten. Das im Bericht der Kommission Brunner aufgestellte Postulat «Die Dienstpflicht kann in Zukunft ebenso gut im Zivilschutz wie in der Armee geleistet werden»[217] könnte nur aufgrund einer Verfassungsänderung verwirklicht werden. Eine Sonderlösung ist in Art.