Stellungspflichtige, die in jeder Hinsicht militärdiensttauglich sind, sollen jedenfalls nicht untauglich erklärt werden. Wenn sich zeigt, dass aus Bestandesgründen nicht mehr alle diensttauglichen Stellungspflichtigen in der Armee verwendbar sind, sollte der Artikel über die Militärdienstpflicht aller Schweizer abgeändert werden. Möglich wäre es auch, die Militärdienstpflicht für alle Dienstpflichtigen zu verkürzen und die aus der Militärdienstpflicht Entlassenen dem Zivilschutz zuzuteilen. Ein aus der Armee Entlassener und dem Zivilschutz Zugeteilter würde seinen Dienst jedoch nicht «im Rahmen der Militärdienstpflicht» leisten.