19 - Einsatzarten (z. B. Friedensförderungsdienst im Ausland)? - Dauer der vertraglichen Verpflichtung? Für die freiwillige Verpflichtung zu Militärdienstleistungen über die gesetzliche Militärdienstpflicht hinaus bestehen keine verfassungsrechtlichen Schranken. Soll das Milizprinzip eingehalten werden, sollte die freiwillige Dienstleistung allerdings unter denselben Bedingungen erfolgen wie jene der Dienstpflichtigen. Insbesondere sollte sie nicht auf einer Anstellung beruhen und keine höhere Besoldung zur Folge haben. Das MG sieht in verschiedenen Bestimmungen freiwillige Dienstleistungen vor, die diesen Voraussetzungen entsprechen.