Eine solche Anstellung entspricht jener von Zeitsoldaten. Milizsoldaten kommen im Rahmen ihrer ordentlichen Dienstleistungen und ohne zusätzliche Ausbildung für den Friedensförderungsdienst im Ausland nicht in Frage, so dass hier eine vom Milizprinzip abweichende Regelung erforderlich ist. Was die Zahl der Zeitsoldaten, ihre Aufgaben und Einsatzmöglichkeiten und die Dauer ihrer Verpflichtung betrifft, gilt dasselbe wie für die Professionalisierung der Armee im Allgemeinen. Für alles ist die Frage entscheidend, ob nur Berufs- oder Zeitsoldaten, nicht aber gewöhnliche Milizsoldaten, die vorgesehenen Funktionen befriedigend erfüllen können.