Frage 5: Wäre es mit der Verfassung (insbesondere dem Milizprinzip) vereinbar, dass sich militärdienstpflichtige oder nicht militärdienstpflichtige Personen für eine bestimmte Zeit vertraglich für den Militärdienst verpflichten und dafür - ohne Anrechnung an die Dienstpflicht - angemessen entlöhnt werden («Zeitsoldaten»)? Bestehen verfassungsrechtliche Schranken für - die Dauer einer solchen Verpflichtung? - die Anzahl der zu verpflichtenden Personen? - deren Aufgaben und Einsatzmöglichkeiten (nur Ausbildung oder auch in allen Einsatzarten der Armee)? «Zeitsoldaten» müssen verfassungsrechtlich den Berufssoldaten gleichgestellt werden.