zweiter Linie zum Zug kämen, lässt sich kaum allgemein beantworten. Es müssten Angaben darüber vorliegen, ob und wie stark die eine oder die andere Kategorie von Wehrpflichtigen beansprucht wird und welche Ausgleichsmassnahmen im Fall eines erheblichen Ungleichgewichts ergriffen werden könnten. Gewisse Unterschiede in der Beanspruchung der 18 Dienstpflichtigen hat es immer gegeben. Sie sind unvermeidlich. Beizufügen ist, dass der zivile Ersatzdienst schon nach geltendem Recht in einem einzigen Einsatz geleistet werden kann.[215] 5. Zeitsoldaten