Der Dienst am Stück sollte deshalb, solange das Milizprinzip beibehalten wird, nur für einen Teil der Dienstpflichtigen vorgesehen werden, wie dies auch der Bericht der Studienkommission für strategische Fragen (Kommission Brunner) vorschlägt (unter Punkt 5.2). Haltiner äusserte die Auffassung, dass dann, wenn allen oder dem Gros der Wehrpflichtigen die Möglichkeit geboten wird, die Dienstleistung an einem Stück zu absolvieren, der Schritt zum Standardmodell des Wehrpflichtigenheeres und damit zum stehenden Heer getan würde.[214] Die Frage, ob das Gleichbehandlungsgebot betroffen würde, wenn für Einsätze primär auf «Durchdiener» gegriffen würde und Milizangehörige erst in