17 noch für Einsätze aufgeboten zu werden? Primär würde für Einsätze auf «Durchdiener» zurückgegriffen; Milizangehörige kämen erst in zweiter Linie zum Zug; ergeben sich diesbezüglich Schranken aus dem Gleichbehandlungsgebot? Vorne in Ziff. I.1.b, bei Anm. 172, wurde bereits dargelegt, dass die Verfassung eine zeitliche Zusammenlegung aller von einem Militärdienstpflichtigen zu absolvierenden Instruktionsdienste zu einer einzigen zusammenhängenden Dienstleistung nicht ausschliesst. Die «höchstens 330 Tage Ausbildungsdienst», die ein Soldat oder Gefreiter gemäss Art. 42 MG heute zu leisten hat, könnten somit an einem Stück absolviert werden.