So waren die Kommandanten grosser Verbände der Armee schon bisher professionell tätig. Dagegen wäre die Professionalisierung der Kommandos von Milizregimenten, -bataillonen und -kompanien nur unter den erwähnen Voraussetzungen mit dem Milizprinzip vereinbar. Sollte sich eine Professionalisierung in grösserem Umfang als notwendig erweisen, müsste zuvor die Verfassung geändert werden. In allen Fällen der Professionalisierung sollte im Übrigen das Prinzip der Durchlässigkeit gelten, d. h. geeignete Milizoffiziere sollten grundsätzlich auch zu allen vollberuflichen Kommandofunktionen Zugang haben. 4. Militärdienst am Stück