Die Einsetzung von Berufskader für Führungsaufgaben ist selbstverständlich stets dann zulässig, wenn eine Formation als Ganzes professionalisiert werden darf, was bei gewissen Bereitschaftstruppen und anderen Formationen, die hohe fachliche Fähigkeiten und rasche Verfügbarkeit erfordern, der Fall sein kann. Berufskader für Milizformationen dagegen können nur dann als mit dem Milizprinzip vereinbar betrachtet werden, wenn bestimmte Führungsaufgaben nur durch Professionelle wirksam erfüllt werden können. So waren die Kommandanten grosser Verbände der Armee schon bisher professionell tätig.