Frage 3: Wäre es mit dem Milizprinzip der Verfassung vereinbar, dass Berufskader der Armee (heutiges Instruktionskorps) nicht nur mit der Ausbildung, sondern auch mit der Führung gewisser Formationen der Armee (Lehrformationen, Bereitschaftstruppen, Milizformationen) betraut werden? Existieren verfassungsrechtliche Schranken hinsichtlich - Anzahl? - Funktion oder Grad, die übertragen bzw. bekleidet werden soll? Inwieweit verlangt die Verfassung eine Durchdringung der Kommandostrukturen mit Milizkadern? Die Beantwortung dieser Frage ergibt sich weitgehend aus dem bereits Gesagten.