Bestehen verfassungsrechtliche Schranken, insbesondere hinsichtlich - Grösse? - Aufgaben und Einsatzmöglichkeiten? Wäre insbesondere ein Modell verfassungskonform, das Lehrformationen im Sinne multifunktionaler Verbände vorsieht, die - Militärdienstpflichige, z. B. in Rekrutenschulen, oder Truppen, z. B. in ihrem Wiederholungskurs, ausbilden, - neues Material bzw. neue Waffensysteme erproben und einführen; - Module bzw. Teilmodule für Einsätze nach kurzer Vorbereitung im In- und Ausland, z. B. für Katastrophenhilfe oder zur Krisenbewältigung im Rahmen einer multinationalen Streitmacht, bereithalten müssen?