Frage 2: Sind «Lehrformationen» mit der Verfassung (insbesondere mit dem Milizprinzip) vereinbar? Bestehen verfassungsrechtliche Schranken, insbesondere hinsichtlich - Grösse? - Aufgaben und Einsatzmöglichkeiten? Wäre insbesondere ein Modell verfassungskonform, das Lehrformationen im Sinne multifunktionaler Verbände vorsieht, die - Militärdienstpflichige, z. B. in Rekrutenschulen, oder Truppen, z. B. in ihrem Wiederholungskurs, ausbilden, - neues Material bzw. neue Waffensysteme erproben und einführen;