Diensten[211] sieht sodann vor, dass die für den Einsatz vorgesehenen Personen öffentlichrechtlich angestellt werden. Zwar ist die vorgesehene Anstellungsdauer relativ kurz (6-12 Monate für Angehörige von Truppenkontingenten, 1-2 Jahre für Militärbeobachter und andere Einzelpersonen[212]), doch handelt es sich offensichtlich nicht um einen Milizdienst. Die Stellung der dafür Angestellten gleicht jener von Zeitsoldaten. Es ist dies ein Beispiel für eine Abweichung vom Milizprinzip, die durch die Umstände gerechtfertigt ist.