Frage 1: Sind professionalisierte «Bereitschaftstruppen» (Mittel der ersten Stunde, «stand by»-Truppen) mit der Verfassung vereinbar? Bestehen verfassungsrechtliche Schranken, insbesondere hinsichtlich - Grösse? - Einsatzmöglichkeiten? Da von «professionalisierten» Bereitschaftstruppen gesprochen wird, ist davon auszugehen, dass die grosse Mehrheit der Angehörigen dieser Truppen aus Berufsoffizieren und -unteroffizieren sowie aus Zeitsoldaten und aus solchen Milizsoldaten bestehen soll, die ihre Militärdienstpflicht «am Stück» absolvieren.