Die militärische Ausbildung ist jedoch nicht Selbstzweck, sondern soll zur Kriegsbereitschaft führen. Neue Bedrohungen können mehr Bereitschaftsdienste und die Bildung besonderer Bereitschaftstruppen erforderlich machen. Die Verfassung steht dem nicht im Weg. Bereitschaftsdienste dienen der Ausbildung im Übrigen in kaum geringerem Masse als die reine Ausbildung. - Manche Autoren weisen darauf hin, dass eine Voraussetzung des schweizerischen Milizprinzips darin besteht, dass die Armee praktisch ausschliesslich als nationale Notwehrorganisation zur Verteidigung des eigenen Landes dient.[209] Die Armee war bisher weder für Einsätze im Ausland noch für internationale Zusammenarbeit bestimmt.