Eine stärkere Heranziehung von Berufsoffizieren und -unteroffizieren zur Ausbildung, ja die fast völlige Übertragung dieser Aufgabe an Professionelle, würde der Verfassung nicht widersprechen (dazu hinten Ziff. II.2). - die Tatsache, dass der Militärdienst mit wenigen Ausnahmen Ausbildungsdienst, nicht Bereitschaftsdienst ist.[208] Diese Tatsache ist eine natürliche Konsequenz daraus, dass die Armee bisher in der Regel nur im Fall von Kriegen von Nachbarstaaten zu Bereitschaftsdiensten (Aktivdiensten) aufgeboten wurde. Bereitschaftsdienste stellten deshalb bisher einen Ausnahmefall dar. Die militärische Ausbildung ist jedoch nicht Selbstzweck, sondern soll zur Kriegsbereitschaft führen.