- die Tatsache, dass die Grundausbildung nicht in denjenigen Einheiten absolviert wird, in die die Wehrpflichtigen nachher eingeteilt werden.[206] Die Verfassung enthält keine Bestimmungen hierüber. - das Prinzip «Die Miliz bildet sich selber aus», d. h. die Tatsache, dass, abgesehen von den in Schulen und Kursen eingesetzten Instruktionsoffizieren und -unteroffizieren, die Ausbildung durch Milizoffiziere und -unteroffiziere erfolgt.[207] Eine stärkere Heranziehung von Berufsoffizieren und -unteroffizieren zur Ausbildung, ja die fast völlige Übertragung dieser Aufgabe an Professionelle, würde der Verfassung nicht widersprechen (dazu hinten Ziff.