Sollte sich je die Notwendigkeit zeigen, grosse Teile der Armee zu professionalisieren, müsste die Verfassung geändert werden. Als Aufgabenbereiche der Armee, in denen eine umfassende oder teilweise Professionalisierung sich als notwendig erweisen kann, nannte die Studienkommission für strategische Fragen (Kommission Brunner) in ihrem Bericht vom 26. Februar 1998 folgende: - Aufgaben, die besondere Fähigkeiten erfordern, die Kader und Mannschaften nicht parallel zu ihren zivilen Tätigkeiten permanent aufrechterhalten können - Aufgaben, die eine hohe Verfügbarkeit verlangen, weil der Einsatz binnen weniger Tage oder gar Stunden zu erfolgen hat, besonders im Fall von Auslandeinsätzen