Eine schematische Festlegung von Prozentsätzen, bis zu denen die Armee professionalisiert werden darf, würde dem erwähnten Erfordernis nicht gerecht, weil sie nicht auf die konkrete Notwendigkeit der Professionalisierung abstellt. Natürlich darf die Professionalisierung nicht grosse Teile der Armee erfassen. Doch kann sich der Professionalisierungsgrad je nach den Bedrohungen, nach der technischen Entwicklung, nach den für bestimmte Aufgaben erforderlichen Sachkenntnissen und nach der zeitlichen Beanspruchung und Verfügbarkeit bestimmter Truppen oder