Ähnlich drückte sich Ständerat Rhinow im schon wiedergegebenen Votum aus: «Im echten Sinn der Nachführung sollten wir die Flexibilität wahren, wie wir sie heute haben».[196] Das Wort «grundsätzlich» wurde vor allem aufgenommen, um zu verhindern, dass Ausnahmen vom Milizprinzip als unzulässig betrachtet werden. Obwohl am bisherigen Rechtszustand nichts geändert werden sollte, bringt die neue Bestimmung von Art. 58 mit dem Wort «grundsätzlich» eindeutiger als der bisherige Art. 13 zum Ausdruck, dass Abweichungen vom Milizprinzip zulässig sind. Die Beratungen lassen überdies erkennen, dass erwartet wird, dass solche Ausnahmen zunehmen werden.