sich jedoch für die Beibehaltung der Fassung des Bundesrates «Die Schweiz hat eine Milizarmee», ohne über die Frage zu diskutieren.[190] In der Folge einigten sich die beiden Räte auf die flexiblere Festlegung des Milizprinzips, die in den endgültigen Text des Verfassungsentwurfs (Art. 58 Abs. 1) Eingang fand: «Die Schweiz hat eine Armee. Diese ist grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert».[191] Zu dieser Formel erklärte Ständerat Wicki im Ständerat: «Wir sagen, unsere Armee sei grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert, was ausdrücklich bedeutet, dass man gewisse Teile und Truppengattungen der Armee von diesem Milizprinzip ausnehmen kann.