schon aus der allgemeinen Wehrpflicht, so dass eine besondere Bestimmung darüber nicht erforderlich sei. So erklärte Ständerätin Spoerry: «Ich habe mich belehren lassen, dass es tatsächlich nicht notwendig ist, in der Bundesverfassung von einer Milizarmee zu sprechen, weil die allgemeine Wehrpflicht verankert ist und weil diese automatisch zu einer Milizarmee führt, wie sie im Volk verstanden und erlebt wird.»[188] Ähnlich sprach sich Bundespräsident Koller aus: «Dass die Schweiz eine Milizarmee hat, ergibt sich aus dem geltenden Recht, vor allem aus Artikel 55 über die allgemeine Wehrpflicht.