In zeitgemässer Lesart versteht man unter einem stehenden Heer nun aber auch Armeen, die auf der allgemeinen Wehrpflicht beruhen, aus organisatorischen Gründen aber als Berufsheere ausgestaltet sind.» Dann fährt die Botschaft fort (S. 237/8): «Die Instruktoren, die höheren Stabsoffiziere, die Angehörigen des Festungswachtkorps und des Überwachungsgeschwaders sind Lehrpersonal bzw. Berufsmilitärs und bilden eine Ausnahme zum Grundsatz der Milizarmee. Dies ist jedoch durch ihre spezifischen Aufgaben bzw. Funktionen bedingt. Das Milizprinzip, das für die Armee insgesamt gilt, wird daher nicht verletzt.