Im Verfassungsentwurf von 1995 wurde vorgesehen, an Stelle des Verbots stehender Truppen die Bestimmung aufzunehmen: «Die Schweizer Armee ist eine Milizarmee» (Art. 48 Abs. 1). Im Entwurf von 1996 lautete die Bestimmung, unwesentlich geändert: «Die Schweiz hat eine Milizarmee» (Art. 54 Abs. 1). Beide Fassungen wurden inhaltlich übereinstimmend erläutert. In der Botschaft von 1996 wird ausgeführt (S. 237):