Die Bundesverfassung von 1848 nahm zwar in Art. 18 die noch heute geltende Bestimmung auf: «Jeder Schweizer ist wehrpflichtig», doch blieb es wie bisher Sache der Kantone, dem Bund militärische Kontingente zur Verfügung zu stellen (Art. 19). Manche Kantone vernachlässigten ihre Pflichten. Anlässlich des deutsch-französischen Krieges 1870/71 wurden die Mängel des Systems offenkundig. Erst durch die Bundesverfassung von 1874 wurde die allgemeine Wehrpflicht als individuelle Verpflichtung aller Schweizer wieder eingeführt. Seither hat sie für die Schweiz einen starken Symbolwert angenommen.