In den Kantonen der Alten Eidgenossenschaft war die Wehrpflicht eng mit den politischen Rechten verbunden. Die Wehrfähigkeit war Zeichen bürgerlicher Ehrenfähigkeit. Die Männer erschienen zu den Landsgemeinden mit ihren Waffen.[179] Im 18. Jahrhundert zerfiel jedoch die allgemeine Wehrhaftigkeit. Die militärische Tradition der Eidgenossen setzte sich vor allem in den Solddiensten im Ausland fort.[180] 1798 war die Schweiz zur Verteidigung nicht mehr fähig. In den folgenden Jahrzehnten verbesserten sich die Verhältnisse nur langsam. Die Bundesverfassung von 1848 nahm zwar in Art.