«Art. 18 Abs. 1 aBV Jeder Schweizer ist wehrpflichtig. Das Gesetz sieht einen zivilen Ersatzdienst vor.» «Art. 59 Abs. 1 BV Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Das Gesetz sieht einen zivilen Ersatzdienst vor.» a. Ursprung der Bestimmung