Die Botschaft zur neuen Bundesverfassung führt aus, «die Instruktoren, die höheren Stabsoffiziere, die Angehörigen des Festungswachtkorps und des Überwachungeschwaders» bildeten eine zulässige Ausnahme vom Milizprinzip.[176] Weitere analoge Ausnahmen könnten jederzeit vorgesehen werden.[177] Dass auch die Militärverwaltung professionell besorgt wird, ja wegen des Milizsystems einen besonders grossen Umfang hat, ist ebenfalls zu erwähnen.[178] Sie leistet Aufgaben, die stehende Heere selbst erfüllen können. 2. Art. 18 Abs. 1 aBV / Art. 59 Abs. 1 BV: Allgemeine Wehrpflicht / Militärdienstpflicht