«Dienst am Stück» wäre nach Burckhardt somit zulässig. Zum andern aber erklärt Burckhardt, es wäre verfassungswidrig, wenn die Offiziere und Unteroffiziere einer Truppe nur aus Berufsmilitärs beständen.[172] Macheret schliesst sich dieser Auffassung an.[173] Fritz Fleiner schrieb übereinstimmend unter Hinweis auf Art. 13: «Damit wird dem Bund sowohl die Anwerbung einer stehenden Söldnertruppe verboten, wie die Bildung eines stehenden Heeres mit Hilfe der allgemeinen Wehrpflicht.