5 Die Schweiz besass für ihre Verteidigung nie stehende Truppen. In den eidgenössischen Orten galt von alters her die allgemeine Wehrpflicht. Jeder männliche Bürger hatte zur Verteidigung beizutragen. Dagegen bildeten die Soldtruppen, die ausländischen Herrschern zur Verfügung gestellt wurden, stehende Formationen. Innerhalb der Eidgenossenschaft kam es nur zu wenigen Versuchen und Ansätzen zur Bildung stehender Truppen. Während des Dreissigjährigen Krieges versuchten die grossen Städtekantone durch Erhebung neuer Vermögenssteuern stehende Truppen und Berufsbeamte nach ausländischem Vorbild in ihren Dienst zu nehmen.