Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) liess gewisse Fragen zur Verfassungsmässigkeit des Projekts Armee XXI von Prof. Dr. Dietrich Schindler prüfen. Sein Gutachten trägt das Datum vom 14. April 1999. Abschnitt I des Gutachtens behandelt allgemeine Fragen des Milizprinzips nach der alten Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 29. Mai 1874 (aBV)[160] und der neuen Bundesverfassung vom 18. April 1999 (BV)[161] als Grundlage zur Beantwortung der dem Gutachter gestellten Fragen; die Abschnitte II-V beantworten diese Fragen im Einzelnen. I. Verfassungsrechtliche Grundlagen des Milizprinzips