Dies wäre entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers militärisch wohl auch nicht sinnvoll, da eine elektronische Agenda lediglich büro-, aber nicht feldtauglich ist (Feuchtigkeit und Nässe, Defekte und Datenverlust durch physische Beanspruchung, bei Ausfall des Benützers kein Einsatz durch unkundige Dritte möglich). Wenn der Beschwerdeführer erklärt, der Adjutant sei die Agenda des Bataillons, ändert dies nichts daran, dass die Agenda und die Terminlisten etc. erstens auf nicht-elektronische Weise geführt werden können, zumal im Feld, und zweitens hiefür im Büro heute armeeeigene PC’s zur Verfügung stehen.