4.2. Was die ebenfalls zerstörte elektronischen Agenda (…) betrifft, so ist zunächst festzuhalten, dass deren Mitnahme nicht explizit befohlen war. Gemäss Schreiben des Beschwerdeführers vom 16. Dezember 1999 war die Mitnahme von Papier und Schreibzeug (Gefechtsmappe, Agenda, Schreibutensilien) befohlen. Es stellt sich die Frage, ob die Mitnahme oder Verwendung einer elektronischen Agenda für diese Übung trotzdem dienstlich geboten war. Die Frage ist aus nachstehenden Gründen zu verneinen: Es ist zwar richtig, dass heutzutage in der Armee, nicht nur im Bereiche der Adjutantur elektronische Hilfsmittel eingesetzt werden.